Berufsbildungsbereich REHA
für Jugendliche mit individuellem Förderbedarf und/oder Hörschädigung
Wir bilden in folgenden anerkannten Ausbildungsberufen aus:
- Dienstleistungshelfer/in Hauswirtschaft (DLH)
- Änderungsschneider/in
- Beikoch / Beiköchin
- Werker im Gartenbau, Fachrichtung Gemüse
- Maßschneider/in Schwerpunkt Damen
Wie läuft die Ausbildung ab?
- Dauer der Ausbildung: 36 Monate (Änderungsschneider/in 24 Monate)
- Ausbildungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten des
Ausbildenden und des Auszubildenden - Eintragung bei der zuständigen Innung bzw. Handwerkskammer und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Ausbildung nach einem vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan
- Duale Ausbildung, d.h. 1-2 Tage Berufsschulunterricht pro Woche
- 4 Monate Probezeit mit regelmäßiger Rückmeldung der Leistungen und Probezeitgespräch
- Regelmäßige Beurteilungen und Zielvereinbarungsgespräche
- Schulungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Unfallverhütung u.ä.
- Jährlich Elternsprechtag
- Intensive Prüfungsvorbereitung
- Zwischenprüfung in Theorie und Praxis nach 18 Monaten (Änderungsschneider/in nach 13 Monaten)
- Praktika in Mittel- und Großbetrieben
- Abschlußprüfung in Theorie und Praxis nach 36 Monaten (Änderungsschneider/in nach 24 Monaten)
- Urkunde und Prüfungszeugnis von der zuständigen Innung bzw. Handwerkskammer und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Arbeitszeugnis von Regens Wagner Hohenwart
Welche Vorteile bietet die REHA-Ausbildung?
- Ausbildung in kleinen Gruppen von ca. 8 Auszubildenden unter Anleitung von Ausbilder/innen
- Enge Zusammenarbeit zwischen AusbilderInnen und LehrerInnen
- Fördergruppen
- Gebärdenkompetenz der Ausbilder
- Ausbildung an modernen Maschinen und Geräten
- Training von sozialen Kompetenzen
- Training von Schlüsselqualifikationen
- Hilfe bei Anträgen und Behördengängen
- Hilfe in persönlichen Problemlagen; bei Bedarf psychologische Begleitung
- Vermittlung von Praktikumsstellen
- Bewerbungstraining
- Bei Bedarf Nachbetreuung;
Welche Aufnahmekriterien gibt es?
- Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf und/oder Hörschädigung
- vorhergehende berufsvorbereitende Maßnahme (z.B. Berufsvorbereitungsjahr oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen)
- Geschick und Freude an berufsbezogenen Arbeiten
- Beratung durch den Berufsberater REHA der Agentur für Arbeit
- Eingliederungsvorschlag von der Agentur für Arbeit
- Vorstellungsgespräch und Kurzpraktikum
Was will ich sonst noch wissen?
- Übernahme der Sozialversicherungen (Kranken-, Arbeitslosen, Renten und
Pflegeversicherung) - Ausbildungsbeihilfe auf Antrag von der Agentur für Arbeit
- Beförderungsmöglichkeiten durch Fahrdienste
- Wohnangebote
- Begleitende Projekte (siehe auch Aktuelles)
