Ambulant Begleitetes Wohnen
"Was immer du tun kannst oder erträumst zu können, beginne es jetzt." (Johann Wolfgang von Goethe)Das Angebot des ambulant begleiteten Wohnens richtet sich an erwachsene Menschen mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung (ab dem 18. Lebensjahr), die ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft wünschen und dabei Begleitung und Unterstützung benötigen. Der Umfang der Unterstützung orientiert sich ganz individuell am Bedarf jedes einzelnen.
Unterstützung ist möglich in den Bereichen:
- Haushaltsführung
- Finanzen sowie Ämter oder Behördenangelgenheiten
- sämtliche die Wohnung betreffende Angelegenheiten
- persönlichen Beziehungen
- Unterstützung in Krisensituationen
Die Kosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Einkommens- und Vermögensprüfung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Die Kosten, die für Pflege notwendig sind, werden von der Pflegekasse übernommen. Es ist auch möglich, das Ambulant Unterstützte Wohnen über ein trägerübergreifendes Persönliches Budget zu finanzieren.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Unterstützung brauchen, zu Hause ausziehen und auf eigenen Füßen stehen wollen oder wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben.
