Die Regens-Wagner-Werkstätten Hohenwart sind eine nach § 219 SGB IX anerkannte „Werkstätte für behinderte Menschen“.
Wir bieten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem freien Arbeitsmarkt vermittelbar sind, einen Arbeitsplatz bzw. eine geeignete Tätigkeit an.
Die Werkstätte ist somit eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und hat als Ziel die (Wieder-) Eingliederung in die berufliche Arbeitswelt.
Die Regens- Wagner- Werkstätten bestehen seit 1987.
Nach einem Umzug in den Neubau 1996 in die Neuburger Straße im Klosterfeld und der Fertigstellung des Erweiterungsbaues im Sommer 2005 können derzeit 192 genehmigte Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap angeboten werden.
Wir sind ein gemeinnütziger Betrieb. Das hat entscheidende Vorteile für:
Menschen mit den unterschiedlichsten Formen einer Behinderung, insbesondere einer Hörschädigung und Autismusspektrumsbesonderheit.Welche Arbeitsplätze werden angeboten?
Die Arbeitsbereiche in den Regens-Wagner-Werkstätten sind folgendermaßen gegliedert: Wir bieten für 120 Menschen Beschäftigung im Montage-, Verpackungs- und Metallbearbeitungsbereich, in der Näherei, Wäscherei und weiter in Dienstleistungsgruppen Großküche, Garten, Landwirtschaft und Hauswirtschaft.
sind so normal wie möglich, bieten unseren Beschäftigten jedoch soviel Schutz und Hilfe wie nötig. Arbeitsrahmenbedingungen, Sozialleistungen, Urlaub – gilt für unsere Beschäftigten wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Unser Werkstattrat (Vertretung der Beschäftigten) hat ein Mitspracherecht in wichtigen Angelegenheiten.
Die Aufnahme in eine WfbM erfolgt in der Regel über die Arbeitsagentur des Heimatortes. Für die WfbM-Hohenwart sind die Reha-Berater der Arbeitsagentur Ingolstadt zuständig.
Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme des Interessenten im Vorfeld und bieten gerne die Möglichkeit, in einem Gespräch weitere Fragen zu stellen bzw. über ein Praktikum erst einmal in die Arbeitswelt hinein zu schnuppern. Siehe „Kontakt“.
Für den Berufsbildungsbereich ist dies in der Regel die Agentur für Arbeit, für den Arbeitsbereich meist der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Sozialhilfeträger.
In wenigen Fällen werden die Kosten auch durch einen Unfallversicherungsträger oder den Rentenversicherungsträger übernommen. Für die Werkstattkosten müssen nach den gesetzlichen Vorschriften weder der Betroffene selbst noch seine Angehörigen ihr Einkommen oder Vermögen einsetzen und zwar unabhängig von Einkommensgrenzen.
Für diejenigen, die nicht selbstständig den Weg zur Werkstätte bewältigen können, bieten wir einen Fahrdienst an. Unsere Beschäftigten sind alle kranken- und rentenversichert
Im Werkstattladen werden zum einen die Eigenproduktion der Näherei aber auch Produkte aus anderen Werkstätten für behinderte Menschen zum Verkauf angeboten: Geschenkartikel, Holzspielwaren, Kleinmöbel, Korbwaren, Kunstgewerbe, Deko-Artikel sowie nützliche und schöne Gegenstände für Haus und Garten.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.30 Uhr
Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr
Wichtiger Hinweis für unsere Kunden
Da Sie Ihren Auftrag an eine nach § 225 SGB IX anerkannte WfbM vergeben und damit Arbeitsplätze für Menschen mit Handicap sichern helfen, werden Ihnen vom Gesetzgeber einige wesentliche Vorteile eingeräumt:
Arbeitgeber können 50% der Arbeitsleistung (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. (§ 223 SGB IX)
Wenn Sie einen Auftrag an uns vergeben, berechnen wir Ihnen nur die geminderte Mehrwertsteuer von 7 Prozent.
Sie haben die Gewissheit, dass Ihr Auftrag in hoher Qualität, termingerecht und zuverlässig bearbeitet wird. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zu diesem Thema.