Viele Familien stehen plötzlich vor einer großen Herausforderung, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Dann muss der Alltag ganz neu organisiert werden.
Es ist wichtig, dass alle Betroffenen die Möglichkeit bekommen, sich umfassend über die Pflege und Pflegeleistungen zu informieren. Darüber hinaus wissen Viele nicht, dass es auch Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gibt wie z.B. die Entlastungsleistungen und die Verhinderungspflege. Auch bei notwendigen Umbaumaßnahmen oder Hilfsmitteln können Ansprüche geltend gemacht werden.
Hier einen Überblick zu finden, ist für Laien fast nicht möglich. Deshalb sieht der Staat eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vor, die wir als Offene Hilfen gerne übernehmen.
Diese Beratung ist für Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad 2 - 5 haben, verpflichtend. Je nach Pflegegrad findet sie viertel- oder halbjährlich statt. So wird sichergestellt, dass die pflegenden Angehörigen nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und bei Fragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Wir freuen uns darauf, Sie kompetent zu beraten – kommen Sie mit Ihren Fragen einfach auf uns zu!
Unsere Leistungen:
Beratungseinsätze nach §37 SGB XI. Diese sind bei ausschließlichem Bezug des Pflegegeldes bei den Pflegegraden 2 bis 5 gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen in erster Linie der Qualitätssicherung der Pflege
Ihre Ansprechpartnerin:
Doreen Leonhardt
Pflegedienstleiterin
Tel.: 08441/ 85956-205
doreen.leonhardt@regens-wagner.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 bis 09:00 Uhr
und nach Vereinbarung