Kinder, die schwerhörig oder gehörlos sind
Kinder mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Kinder mit schwerer expressiver und rezeptiver Sprachstörung
Kinder mit Hörschädigung und zusätzlichem individuellen Förderbedarf, auch Mehrfachbehinderungen
Betreut werden Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt.
Die Förderschwerpunkte der Kinder orientieren sich am individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand. Dies setzt eine umfangreiche und kontinuierliche Diagnostik voraus. Alle Förderung hat das ganzheitliche Wohl des Kindes zum Ziel.
Mit Erreichen der Schulpflicht werden die normalbegabten hörgeschädigten Kinder an den entsprechenden Förderzentren, Förderschwerpunkt Hören, soweit möglich auch an der Grundschule am Wohnort eingeschult.