Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)

Das Angebot wendet sich an:

Kinder, die schwerhörig oder gehörlos sind
Kinder mit auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Kinder mit schwerer expressiver und rezeptiver Sprachstörung
Kinder mit Hörschädigung und zusätzlichem individuellen Förderbedarf, auch Mehrfachbehinderungen

Betreut werden Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt.
Die Förderschwerpunkte der Kinder orientieren sich am individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand. Dies setzt eine umfangreiche und kontinuierliche Diagnostik voraus. Alle Förderung hat das ganzheitliche Wohl des Kindes zum Ziel.

 

Förderschwerpunkte im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung sind:

  • Anbahnung, Ausbau und Sicherung der Kommunikationsfähigkeit mit dem Schwerpunkt Lautsprache, aber auch dem Einsatz von lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG)
  • Sicherung von Handlungsfähigkeit und Aufbau von Handlungskompetenz mit dem Ziel, Alltagssituationen zu erfassen und zu bewältigen
  • Förderung der Selbständigkeit im lebenspraktischen Bereich
  • Schulung der Wahrnehmung unter besonderer Berücksichtigung der Hörerziehung
  • Förderung der kognitiven, motorischen und emotionalen Entwicklung

Mit Erreichen der Schulpflicht werden die normalbegabten hörgeschädigten Kinder an den entsprechenden Förderzentren, Förderschwerpunkt Hören, soweit möglich auch an der Grundschule am Wohnort eingeschult.

 

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